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Eintragungen

Das D.P.R. 328/2001 hat im Berufsalbum je nach Grad der durch das Universitätsstudium erworbenen Fähigkeit und Kompetenz die Abschnitte A und B eingeführt, die jeweils in folgende Bereiche unterteilt sind: Bau- und Umweltingenieurwesen; gewerbliches Ingenieurwesen; Informationstechnologie.

Die Eintragung in den Abschnitt A setzt die Ablegung einer eigenen Staatsprüfung voraus. Für die Zulassung zur Staatsprüfung ist folgendes erforderlich:

A) Fachdoktorat in einer der folgenden Klassen:
a) für den Bereich Bau- und Umweltingenieurwesen: Klasse 4/S – Architektur und Hochbau; Klasse 28/S – Tiefbau; Klasse 38/S – Umwelt- und Raumplanungstechnik;
b) für den Bereich gewerbliches Ingenieurwesen: Klasse 25/S – Luft- und Raumfahrttechnik; Klasse 6/S – Biomedizintechnik; Klasse 27/S – Chemotechnik; Klasse 29/S - Automationstechnik; Klasse 31/S - Elektrotechnik; Klasse 33/S – Energie- und Nukleartechnik; Klasse 34/S – Betriebsführungstechnik; Klasse 36/S - Maschinenbau; Klasse 37/S - Schiffbau; Klasse 61/S – Baustoffkunde und -technik;
c) für den Bereich Informationstechnologie: Klasse 23/S - Informatik; Klasse 26/S - Biomedizintechnik; Klasse 29/S - Automationstechnik; Klasse 30/S - Telekommunikationstechnik; Klasse 32/S - Elektronik; Klasse 34/S - Betriebsführungstechnik; Klasse 35/S - Informationstechnik.

B) Doktorat gemäß “alter Studienordnung” (die vor der Reform laut MD vom 3.November 1999, Nr.509, des Ministers für Universitätswesen und wissenschaftliche und technologische Forschung und laut diesbezüglichen Durchführungsdekreten in Kraft war). Die Inhaber dieses Titels legen die für das Jahr 2002 und das Jahr 2003 angesagten Staatsprüfungen gemäß der vor dem D.P.R. 328/2001 geltenden Studienordnung ab und haben Zugang zu allen Bereichen des Abschnitts A des Berufsalbums.

Die Eintragung in den Abschnitt B setzt die Ablegung einer eigenen Staatsprüfung voraus. Für die Zulassung zur Staatsprüfung ist der Besitz folgender Voraussetzungen erforderlich:

A) Doktorat (drei Jahre) in einer der folgenden Klassen:
a) für den Bereich Bau- und Umweltingenieurwesen: Klasse 4 – Architektur und Hochbau; Klasse 8 – Tiefbau und Umwelttechnik; 
b) für den Bereich gewerbliches Ingenieurwesen: Klasse 10 – gewerbliches Ingenieurwesen;
c) für den Bereich Informationstechnologie: Klasse 9 - Infomationstechnik; Klasse 26 – Informatische Wissenschaften und Technologien.

B) Drei-Jahres-Universitätsdiplom, das es gestattet, zu den Staatsprüfungen gemäß Tabelle A im Anhang zum DPR 328/2001 anzutreten.


Wir weisen darauf hin, dass:
· für Hochschuldiplome über eine Berufsausbildung von mindestens drei Jahren Dauer, die in der Europäischen Gemeinschaft erworben wurden, berechtigt das Anerkennungsdekret des Justizministeriums zur Eintragung ins Album unter der Voraussetzung, dass allfällige, in der Maßnahme des Ministeriums angeordnete Kompensationserfordernisse erfüllt worden sind (Vordrucke und Informationen für das Anerkennungsgesuch findet man auf der Webseite des Ministeriums unter der Adresse: 
http://www.giustizia.it/giustizia/it/mg_3_4_11.wp?tab=d
· gemäß Kgl. D. 2537/1925 ist der Wohnsitz im Gebietssprengel (Provinz) der Kammer, bei der das Gesuch gestellt wird, ein notwendiges Erfordernis für die Eintragung ins Berufsalbum. Das Gesetz vom 21.12.1999 hat dann in Art.16 das berufliche Domizil dem Wohnsitz gleichgestellt, weshalb sich jene in unser Berufsalbum eintragen lassen können, die ihren Wohnsitz oder ihr berufliches Domizil in der Provinz Bozen haben. Das Gesuch um Eintragung jener Personen, die ihr berufliches Domizil in unserer Provinz haben, muss zusätzlich zu den übrigen Erklärungen folgende Selbstbescheinigung enthalten:
- das eigene berufliche Domizil, d.h. den Hauptsitz der eigenen Geschäfte und Interessen bezüglich der Tätigkeit, die dem Gegenstand des Ingenieurberufs entspricht, begründet zu haben

Der Kammervorstand muss “binnen drei Monaten ab dem Einreichungsdatum” über das Gesuch um Eintragung ins Berufsalbum  beschließen (Kgl.D. 2537/1925, Art.8).

- jedem Ingenieur stehen je nach Sektion und Sektor der Zugehörigkeit und Aufnahme ins Berufsalbum ein oder mehrere folgende Berufstitel zu:
 
Sektion A Sektion B
Bau- und Umweltingenieur Bau- und Umweltingenieur junior
Industrieingenieur Industrieingenieur junior
IT-Ingenieur IT-Ingenieur junior

 
 
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