Italian (IT)GermanDE-CH-AT

Jahresbeitrag

Laut Art. 5 des Gesetzes vom 24.06.1923, Nr.1395, sowie laut Art. 37 der Berufsordnung der Ingenieure und Architekten vom 23.10.1925, Nr.2537, legt der Rat der Ingenieurkammer den jährlichen Mitgliedsbeitrag fest, der von den Eingeschriebenen für die Deckung der Betriebskosten der Ingenieurkammer geschuldet wird. Der Beitrag muss gemäß den Bestimmungen des Art.5 des Kodex für die Digitale Verwaltung und des Art.15 des Gesetzesdekrets 179/2012, das in das Gesetz vom 17.Dezember 2012, Nr.221, umgewandelt wurde, mittels des PagoPa-Systems eingehoben werden.

Unter Verweis auf das Gesetz vom 3.8.1949, Nr.536, und insbesondere auf Art.2 desselben hat der Rat der Ingenieurkammer der Provinz Bozen den Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2020 beschlossen; dieser wird auf € 230,00 festgesetzt.

Jenen Ingenieuren, die bei der Einschreibung weniger als 35 Jahre alt sind, steht für die ersten zwei Mitgliedschaftsjahre eine 50%ige Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags zu.

Von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit sind die Senatoren der Ingenieurkammer und die mehr als achtzig Jahre alten Mitglieder.

Angesichts der durch das Covid-19-Virus verursachten Notlage wurde die Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags für das Jahr 2020 auf den 30.Juni 2020 verschoben.

 

 

Via Vincenzo Lancia 8b Vincenzo-Lancia-Str. 8b - 39100 BOLZANO   -   Tel. 0471971818   Fax 0471300672    -   Email: info@ingbz.it    -    PEC: info@cert.ingbz.it   -   Cod. fiscale: 80016120216  -  Cookies policy

Unsere Internetseite verwendet Cookies, um Ihnen einen besseren Dienst zu bieten.

Falls Sie mehr darüber wissen wollen oder detaillierte Anweisungen haben möchten, wie Sie die Verwendung der Cookies ausschließen können, lesen Sie bitte die ausführliche Information.

Durch Klicken auf einen beliebigen Punkt des Bildschirms und Ausführung eines Scroll-Vorgangs oder durch Klicken auf „Stimme zu“ erteilen Sie Ihre Zustimmung zur Verwendung aller Cookies.