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BFG für Informelle Fortbildung – Fristverlängerung für die Einsendung des Selbstbescheinigungs-Formblatts bis zum 08.02.2015

Angesichts der Startschwierigkeiten bei den Verpflichtungen bezüglich Fortbildung teilt der Nationale Ingenieurrat (CNI) mit Rundschreiben Nr.473 vom 09.01.2015 folgendes mit:

bis zum 8.Februar 2015 verlängert wurde die Frist für die Einsendung der Selbstbescheinigung seitens der in das Berufsverzeichnis Eingetragenen für die Zuerkennung der 15 BFG aufgrund der informellen Fortbildung, die mit der im Jahre 2014 abgewickelten beruflichen Tätigkeit zusammenhängt, von der in Art.5 Tabelle A der „Verordnung für die Aktualisierung der Berufskompetenz“ die Rede ist;

ebenfalls bis zum 8.Februar 2015 verlängert wurde die Frist für die Einsendung der Selbstbescheinigung seitens der ins Berufsverzeichnis Eingetragenen für die Zuerkennung folgender Arten von informellen Fortbildungsguthaben:

  • qualifizierte Publikationen im Bereich Ingenieurwesen
  • Patente im Bereich Ingenieurwesen
    • qualifizierte Beteiligung an Gremien, Arbeitsgruppen, Fachkommissionen im Rahmen des Ingenieurwesens
    • Beteiligung an Kommissionen für Staatsprüfungen für die Ausübung des Ingenieurberufs

 

 Hinsichtlich der oben angeführten Verfahren stellt der CNI folgendes klar:

a) Selbstbescheinigung bzgl. der 15 BFG, die aufgrund informeller Fortbildung im Zusammenhang mit der im Jahr 2014 ausgeübten Berufstätigkeit zuerkannt werden

1) Die Ausstellung der BFG für die oben angegebene Typologie ist Sache des CNI.

2) Die Zuerkennung der BFG setzt die Zusendung des Antrags seitens der ins Berufsverzeichnis Eingetragenen gemäß den angegebenen Modalitäten oder mittels der Internetplattform http://www.formazionecni.it/Cni.aspx voraus.

3) Nach dem Fristablauf am 8.Februar wird es möglich sein, die bereits zugesandte Selbstbescheinigung abzuändern durch Ergänzung der fehlenden Informationen, falls diese notwendig sind oder vom CNI infolge einer Kontrolle und Überprüfung verlangt werden.

4) All jene, die sich zwar auf der Plattform www.formazionecni.it für die Ausfüllung des Antrags mittels der Eingabe des Steuerkodes und der Eintragungsnummer innerhalb der vorgesehenen Frist eingeloggt haben, denen es aber nicht gelungen ist, den Antrag in richtiger Weise abzusenden, aus welchem Grunde auch immer (sei es aus technischen als auch aus persönlichen Gründen einschließlich des unterbliebenen Erhalts der E-Mail mit dem Link für den Beginn der Online-Ausfüllung), können auch nach dem 8.Februar eine neue Ausfüllung vornehmen. Die Plattform verfügt über ein historisches Archiv mit allen vorgenommenen Einloggungen, um diese Situation zu überprüfen und zu einer neuen Einsendung zu befähigen. Für diese Fälle muss ab dem 9.Februar mittels der Plattform ein Antrag auf Beistand eingesandt werden, indem man von der im Hauptmenü vorhandenen Funktion „contatti“ Gebrauch macht.

5) Für all jene, die zwar einwandfrei ins eigene Berufsverzeichnis eingetragen sind, aber vom System nicht erkannt wurden, da sie im Archiv noch nicht vorhanden sind, und die deshalb nicht in der Lage waren, den Antrag abzuschicken, wird es möglich sein, den Antrag auch nach dem 8.Februar zu übermitteln, indem sie das vom System für den Fall der Nichterkennung vorgesehene Meldedatenblatt ausfüllen. Für diese Fälle muss ab dem 9.Februar mittels der Plattform ein Antrag auf Beistand eingesandt werden, indem man von der im Hauptmenü vorhandenen Funktion „contatti“ Gebrauch macht.

6) All jene, die zwar das Selbstbescheinigungs-Formblatt richtig ausgefüllt haben, aber keine Kopie des online ausgefüllten Antrags per E-Mail erhalten haben, können das Dokument auf ihrer persönlichen Seite ersichtlich machen, die ab 28.Februar 2015 auf der Plattform www.formazionecni.it verfügbar ist. Falls das Dokument noch nicht eingeholt wurde und daher auf ihrer persönlichen Seite nicht vorhanden ist, gilt das in vorstehendem Punkt 3 Vorgesehene.

 b) Validierung der erhaltenen Anträge und Zuweisung von BFG

Mit dem 9.Februar 2015 beginnen die Verfahren zur Validierung und Zuweisung der BFG. Es kann sein, dass einige Eingetragene seitens des CNI eine Mitteilung erhalten, in der um Informationen oder Ergänzungen bezüglich der zugesandten Selbstbescheinigung ersucht wird.

 c) Zugang zur eigenen persönlichen Seite in der gesamtstaatlichen Datenbank der Fortbildungsguthaben

Ab 28.Februar 2015 hat jeder Eingetragene nach Ausstellung der eigens dafür vorgesehenen Beglaubigungsschreiben Zugang zur eigenen persönlichen Seite, die auf dem Portal www.formazionecni.it verfügbar ist. In dieser Abteilung wird es möglich sein, den eigenen BFG-Bestand im Detail zu überprüfen, mit der Angabe aller BFG, die in den Jahren 2013 und 2014 erworben wurden, für jede spezifische Kategorie (nicht formelle, informelle und formelle Fortbildung), einschließlich jener, die nach der Vorlegung der Selbstbescheinigung erworben wurden. Bis spätestens zum erwähnten Datum wird ein neues Rundschreiben mit den nützlichen Hinweisen für die Ausstellung der persönlichen Beglaubigungsschreiben versandt werden.

 

Das Kammersekretariat steht weiterhin für jede gewünschte Klarstellung zur Verfügung

 

Plattform Fortbildung  (Selbstbescheinigung 15 BFG und formelle Guthaben)

http://www.formazionecni.it/Cni.aspx

 

 

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