MD vom 10.07.2020: VTR für denkmalgeschützte Gebäude, die als Museen, Galerien, Ausstellungsräume, Musterschauen und Archive genutzt werden
Klimaanlagen in Betrieben, die der Brandverhütungskontrolle unterliegen: anwendungsbezogene Klarstellungen
Brandverhütungskodex: alternative Lösungen beim Feuerwiderstand - anwendungsbezogene Klarstellungen und Ausrichtungen.
Rundschreiben des CNI 31.07.2020
Im Amtsblatt der Republik (Gazzetta Ufficiale) vom 22. Juli 2020 wurde das Dekret des Innenministeriums vom 10. Juli 2020 veröffentlicht, welches folgendes betrifft: Technische Bestimmungen für die Brandverhütung bei denkmalgeschützten Gebäuden im Sinne des Gesetzesvertretenden Dekrets vom 22.Januar 2004, Nr.42, welche für die Öffentlichkeit zugänglich sind und für die Unterbringung von Museen, Galerien, Ausstellungen, Musterschauen, Bibliotheken und Archiven im Sinne des Artikels 15 des Gesetzesvertretenden Dekrets vom 8.März 2006, Nr.139, genutzt werden.
Es handelt sich um eine neue VTR (vertikale technische Regel), welche das Kapitel V.10 des Kodex (MD vom 03.08.2015 i.g.F.) bilden wird; sie soll am 21.August 2020 in Kraft treten.
Hingewiesen sei außerdem auf die Veröffentlichung, seitens der Zentraldirektion für Vorbeugung und technische Sicherheit der Feuerwehr, von zwei Klarstellungsrundschreiben.
In Art. 3 (Absatz 2) wird die gleichzeitige Aufhebung folgender bekannter technischer Regeln verfügt:
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