Inarcassa ist die Gesamtstaatliche Vorsorge- und Fürsorgekasse für freiberufliche Ingenieure und Architekten. Die Anzahl der Eingetragenen beträgt ca. 170.000, davon sind 40% noch nicht 40 Jahre alt, während die Anzahl der Rentner über 20.000 beträgt. Das Vermögen beläuft sich auf ca. 7 Milliarden Euro.
Inarcassa bildet die Sozialversicherung jener Ingenieure und Architekten, die freiberuflich tätig sind und keine andere Sozialversicherungsdeckung in Anspruch nehmen; da es sich um eine Grundversicherung handelt, ist die Eintragung bei Inarcassa weder fakultativ noch freiwillig, sondern bildet eine Pflicht, welche beim Eintreten objektiver Bedingungen, die in dem Besitz spezifischer Voraussetzungen bestehen, bindend wird. Diese Voraussetzungen sind folgende: Eintragung in das Berufsverzeichnis; Nichtbetroffensein von einer anderen Form von obligatorischer Sozialversicherung; Besitz der individuellen MwSt.-Position und/oder Beteiligung an einer Gemeinschaft oder Gesellschaft von Freiberuflern.
Inarcassa zahlt Renten aus (und zwar Altersrenten, Dienstaltersrenten, Renten bei Arbeitsunfähigkeit und Invalidität, Hinterbliebenenrenten und indirekte Renten) und gewährleistet den Eingetragenen Betreuungsleistungen, die in einigen Fällen ab dem Augenblick der Eintragung in Anspruch genommen werden können, während in anderen Fällen ein Mindestdienstalter von zwei oder drei Jahren erforderlich ist (Entschädigung bei Mutterschaft und zeitweiliger Arbeitsunfähigkeit, Entschädigung für behinderte Kinder, Deckung ärztlicher Leistungen, Zuschüsse, Darlehen, verzinsliche Finanzierungen und Ehrendarlehen für Jungingenieure). Außerdem liefert sie weitere Dienste und Vereinbarungen, die auf die Unterstützung bei der Berufsausübung abzielen, wie z.B. die Berufshaftpflicht-Versicherungspolizze, die eigens für die Berufsgruppen der Ingenieure und Architekten entworfen wurde.
Die Beitragspflicht, mittels welcher der verfassungsrechtlich garantierte Versicherungsschutz konkretisiert wird, besteht in Pflichteinzahlungen, die als Prozentanteile der von den Freiberuflern erzeugten Einkünfte berechnet werden; unabhängig von Einkommen und Umsatz werden auf jeden Fall Mindestbeiträge fixen Ausmaßes geschuldet.
Inarcassa wurde 1958 als öffentlich-rechtliche Körperschaft für die Sozialvorsorge und –fürsorge der freiberuflichen Ingenieure und Architekten gegründet; seit 1995 ist sie eine private Vereinigung auf der Grundlage einer Satzung und einer Allgemeinen Vor- und Fürsorgeordnung, die vom Gesamtstaatlichen Delegiertenkomitee verabschiedet und von den überwachenden Ministerien genehmigt werden. Somit ist diese Anstalt in der Lage, selbständig, aber unter öffentlicher Kontrolle, zugunsten der Berufsgruppen, auf die sie sich bezieht, tätig zu sein.
Unser Inarcassa-Delegierter und Inarcassa-Verwaltungsratsmitglied Ing. Franco Fietta steht am Kammersitz nach Terminvormerkung für Inarcassa-Beratungsleistungen in Form von Sprechstunden zur Verfügung.
Offizielle Internetseite: www.inarcassa.it
Presidente Arch. Giuseppe Santoro
Vicepresidente Ing. Franco Fietta
Consigliere - Arch. Gianfranco Agostinetto
Consigliere - Arch. Antonio Marco Alcaro
Consigliere - Ing. Nicola Caccavale
Consigliere - Ing. Silvia Fagioli
Consigliere - Ing. Antonio Fasulo
Consigliere - Arch. Filippo Franchetti Rosada
Consigliere - Ing. Claudio Guanetti
Consigliere - Arch. Marina Martinotti
Consigliere - Ing. Ester Rutili
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