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Notizie

Konvention Europaconcorsi

Wir erinnern daran, dass die Konvention mit “Europaconcorsi” für den gänzlich kostenlosen Zugang zu den vollständigen Ausschreibungen der Wettbewerbe in Kraft ist.

Die Datenbank Europaconcorsi ist ein Informationsdienst, der im Web auch vom Handy aus konsultierbar ist und auf Wettbewerbe und Planungswettbewerbe, die in Italien oder im Ausland ausgeschrieben sind, auf Stellenangebote bei Öffentlichen Verwaltungen, Berufsbildungskurse und Stellen für Forscher und Dozenten an in- und ausländischen Universitäten hinweist.

Um das Gratis-Abo zu aktivieren, genügt es, sich mit der Internetseite https://europaconcorsi.com/ zu verbinden: auf die Taste ACCEDI klicken und die vom System erteilten Anleitungen befolgen.

Das neue Landesgesetz Raum und Landschaft

Fortbildungsreihe - Online-Live-Seminar. Seit die geltenden Gesetze für Raumordnung und Landschaftsschutz geschrieben wurden, haben sich Südtirol und seine Gesellschaft gewandelt.

Das neue Gesetz wird jenes für Raumordnung und jenes für den Landschaftsschutz ablösen.

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Selbstbescheinigung informelle Fortbildung Anerkennung der BFG des Jahres 2019 und Vorwegnahme Jahr 2020 - Fälligkeit: 30.06.2020

Der Nationale Rat der Ingenieure hat aufgrund des Covid-19-Notstands beschlossen, die Einreichmodalitäten und -fristen der Selbstbescheinigung für die mit der nachweisbaren Berufstätigkeit zusammenhängende informelle Fortbildung zu ändern.

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Notstand COVID19 – Baustellen

Geschätzte Kollegen und Kolleginnen,

wir schicken voraus, dass derzeit die gesamtstaatlichen Vorschriften, auf welche die Autonome Provinz Bozen genau Bezug nimmt - falls sie nicht noch restriktivere Entscheidungen trifft -, vorsehen, dass einzig und allein dringende Bauarbeiten, die der ATECO42 unterliegen, und Wartungsarbeiten (Elektriker, Installateure) in Angriff genommen werden dürfen.

Beim Stande der Dinge sind Baustellen hingegen ausgeschlossen, d.h. dürfen nicht eröffnet werden.

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Notstand COVID-19 – Baustellen

Wir teilen mit, dass die Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 21 vom 18.04.2020 und das betreffende erläuternde Rundschreiben vom 19.04.2020 veröffentlicht wurden. Es wird angegeben, dass die Tätigkeiten auf Hochbau- und Tiefbau-Baustellen gestattet sind. Für die Sicherheit der Baustellen wurden am 16.04.2020 die Leitlinien für Hochbau- und Tiefbau-Baustellen veröffentlicht, die vom paritätischen Komitee im Bauwesen in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern (www.cpe.bz.it / www.pkp.bz.it) erstellt wurden. Das paritätische Komitee im Bauwesen hat außerdem eine spezifische E-Mail-Adresse (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ) für die Zusendung von Fragen bezüglich der Baustellen und von Anregungen und Hinzufügungen bezüglich der Leitlinien eingerichtet. Die Anfragen werden vom paritätischen Komitee im Bauwesen binnen weniger Tage beantwortet.

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