Selbstbescheinigung

Informelles Lernen

Gemäß Art.5 der Berufsordnung werden für die informelle Fortbildung infolge der nachweislichen Arbeits- und Berufstätigkeit im Bereich Ingenieurwesen 15 BFG/Jahr zuerkannt.

Um die Zuerkennung von 15 BFG/Jahr bezüglich der informellen Fortbildung im Zusammenhang mit der nachweislichen Berufstätigkeit, von der in Anlage A der Berufsordnung die Rede ist, zu erlangen, müssen die Eingeschriebenen entsprechend dem alljährlich vom eigens dafür bestimmten CNI-Rundschreiben vorgesehenen Zeitplan die betreffende Selbstbescheinigung an die Gesamtstaatliche Datenbank einsenden und dabei die im Rahmen ihrer Berufstätigkeit abgewickelten Fortbildungstätigkeiten bescheinigen.

Für die Zuerkennung der BFG muss man die betreffenden Formulare ausfüllen und sie bis spätestens 31.Januar des Folgejahrs telematisch an die Gesamtstaatliche Datenbank der Guthaben einsenden, vorbehaltlich allfälliger vom CNI gewährter Fristverlängerungen, die mit eigens dafür bestimmtem Rundschreiben mitgeteilt werden. Verspätete Anträge werden auf keinen Fall angenommen.

Anerkennung der BFG des Jahres 2019 und Vorwegnahme Jahr 2020 - Fälligkeit: 30.06.2020

Der Nationale Rat der Ingenieure hat aufgrund des Covid-19-Notstands beschlossen, die Einreichmodalitäten und -fristen der Selbstbescheinigung für die mit der nachweisbaren Berufstätigkeit zusammenhängende informelle Fortbildung zu ändern.

Die Selbstbescheinigung kann von Dienstag, 14.April, bis zum 30.Juni 2020 ausschließlich mittels des Formulars ausgefüllt werden, das auf der Internetplattform https://www.formazionecni.it/ gefunden werden kann. Die Eingeschriebenen müssen das Registrierungsverfahren auf der neuen Plattform in der Internetseite https://www.mying.it/ vornehmen, da die Anmeldedaten für den Zugriff auf das alte mying.it nicht mehr gültig sind. Für die Registrierung muss man eine gültige E-Mail-Adresse (KEINE PEC-ADRESSE) angeben, die als Benutzername für künftige Zugriffe auf die Plattform dient.

Angesichts des Andauerns des COVID-19-Notstands hat der Nationale Rat der Ingenieure festgelegt, dass die Einreichung der Selbstbescheinigung 2019 sowohl den Erwerb der 15 für 2019 vorgesehenen BFG als auch die Hinzufügung weiterer 5 BFG gestattet, die – immer im Bereich der nachweisbaren Berufstätigkeit – in den ersten vier Monaten von 2020 angereift sind.

Ebenfalls ab 14.April 2020 und bis zum 30.Juni 2020 ist es möglich, ausschließlich über die Plattform https://www.formazionecni.it/ die Anträge auf Anerkennung der Informellen BFG auch für folgende, im Laufe des Jahres 2019 abgewickelte Tätigkeiten (Art.5.3 Einheitstext) zu stellen: Artikel in Zeitschriften; Monographien; Beitrag in einem Buch-Band; Patente im Rahmen des Ingenieurwesens, qualifizierte Teilnahme an Gremien, Arbeitsgruppen, Fachkommissionen; Teilnahme an Staatsprüfungskommissionen für die Ausübung des Ingenieurberufs.

Für die Zusendung der Selbstbescheinigung zur Anerkennung der Publikationen und der qualifizierten Tätigkeiten im Rahmen des Ingenieurwesens ist es ausreichend, das betreffende Formular auszufüllen, indem man auf die Taste „Richiesta CFP“ drückt, die auf der persönlichen Seite jedes/jeder Eingeschriebenen auf der Plattform https://www.formazionecni.it/ verfügbar ist.
Jede Schwierigkeit kann direkt dem Sekretariat der Kammer mitgeteilt werden, das für jede gewünschte Klarstellung und Unterstützung geöffnet bleibt.

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