Dekret vom 15. Mai 2020
Das Dekret vom 15. Mai 2020 wurde im Gesetzesanzeiger vom 23. Mai 2020 veröffentlicht. Der Anhang zum genannten Dekret enthält die neuen, ergänzenden vertikalen technischen Vorschriften für die Brandschutzplanung der Garagen gemäß Brandschutzkodex.
Das Dekret vom 15. Mai 2020:
Die Norm wird am 19. November 2020 in Kraft treten.
Das Dekret vom 15. Mai 2020 sieht keine Anpassung an die neuen Brandschutzbestimmungen vor:
Bei baulichen Eingriffen, die eine Änderung oder Erweiterung der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Dekretes vom 15. Mai 2020 bestehenden Garagen zur Folge haben, muss die Brandschutzplanung gemäß Artikel 2, Absätze 3 und 4 des Brandschutzkodex (in der durch das Dekret des Innenministers vom 12. April 2019 geänderten Fassung) erfolgen. D.h. unter der Voraussetzung, dass die vorhandenen Brandschutzmaßnahmen, in den Bereichen die nicht von den baulichen Eingriffen betroffen sind, mit den durchzuführenden Brandschutzmaßnahmen lt. Brandschutzkodex kompatibel sind, werden bei der Planung die neuen technischen Vorschriften lt. Anhang I zum Dekret vom 15. Mai 2020 angewandt . Ansonsten kann bei der Planung weiterhin das Ministerialdekret vom 1. Februar 1986 angewandt werden.
Das Dekret ist unter folgendem Link zu finden:https://www.gazzettaufficiale.it/eli/id/2020/05/23/20A02776/sg Mitteilung 27.05.2020 Nr. 62
Mitteilung 27.05.2020 Nr. 64
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