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VTR Kinderhorte

Im Gesetzesanzeiger vom 14.April 2020 wurde die Vertikale Technische Regel (VTR) über die Kinderhorte veröffentlicht, die mit Dekret des Innenministeriums vom 6.April 2020, Genehmigung von technischen Brandverhütungsvorschriften für Kinderhorte gemäß Artikel 15 des Gesetzesvertretenden Dekrets vom 8.März 2006, Nr.139, und Abänderungen des Abschnitts V der Anlage 1 des Dekrets des Innenministers vom 3.August 2015, erlassen wurde.

Es handelt sich um die sechste VTR für spezifische, der Kontrolle der Feuerwehr unterliegende Betriebe, und sie wird mit der HTR (Horizontalen Technischen Regel) des Kodex durch Hinzufügung des Kapitels „V.9 – Kinderhorte“ zu einem Ganzen zusammengefügt.

Die neue VTR tritt am 29.April 2020 in Kraft und findet auf Kinderhorte mit mehr als 30 anwesenden Personen Anwendung, und zwar alternativ zur vorschreibenden technischen Regel, die mit Dekret vom 16.Juli 2014 erlassen wurde.

Er erscheint zweckmäßig, im Folgenden den Entwicklungsstand der VTR anzuführen.

In Kraft befindliche VTR:

  • V.4: Büros
  • V.5: Beherbergungsbetriebe
  • V.6: Sammelgaragen
  • V.7: Schulische Tätigkeiten
  • V.8: Handelsbetriebe
  • V.9: Kinderhorte (29.04.2020)


VTR, die derzeit der Veröffentlichung harren:

  • Sammelgaragen (Fortschreibung und Überarbeitung der V.6)
  • Museen, Galerien, Ausstellungen, Musterschauen, Bibliotheken und Archive in denkmalgeschützten Gebäuden, Wohngebäude, Gesundheitseinrichtungen

In Ausarbeitung begriffene VTR:

  • Veranstaltungs- und Unterhaltungsbetriebe. Abfalllagerung und -behandlung
  • In denkmalgeschützten Gebäuden untergebrachte Betriebe, die keine Museen, Galerien, Ausstellungen, Musterschauen, Bibliotheken und Archive sind

 

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