FACHTAGUNG 11. & 12. NOVEMBER 2021 CONGRESSPARK IGLS
TECHNISCHE EXKURSION 25. & 26. NOVEMBER 2021
SMART MONITORING VON INFRASTRUKTURBAUWERKEN
Bericht von RA Emilio Sani
Bericht von Dr. Ulrich Santa
Antwort bezüglich Kumulierbarkeit von 110%-Superbonus, Ecobonus und anderen Steuerabzügen (von RA Sani)
18-19.02.2021 – 14.00 – 18.00 – 09.00 – 13.30
8 CFP – BFG + Gilt als Erfüllung der Auflagen laut MD. vom 5.August 2011 für die Beibehaltung der Eintragung in die beim Innenministerium geführten Verzeichnisse der Brandschutztechniker – 8 Kursstunden
Überterritoriale Fortbildungsveranstaltung
Fernfortbildung im Modus Webinar.Synchron
Iscriviti ora – Anmeldung jetzt
Geschätzte Kollegen und Kolleginnen,
infolge der Veröffentlichung des Gesetzes Nr.34 von 2020 i.g.F., das unter vielen anderen Dingen den „110%-Bonus“ eingeführt hat, besteht in der Unternehmerwelt und ebenso im Sektor der Planungsberufe ein starker Bedarf nach Klarstellungen und Machbarkeitsvorschlägen.
Um die Begegnung zwischen der immer dringenderen Nachfrage nach Berufsbildern, die daran interessiert sind, sich dieser neuen Herausforderung zu stellen, und der Bereitschaft unserer eingetragenen Mitglieder zur Befriedigung dieser Nachfrage zu erleichtern, werden hiermit jene Mitglieder, die daran interessiert sind, darum ersucht, dem Sekretariat der Ingenieurkammer Bozen schriftlich ihr Interesse daran zu bekunden, dass ihr Name in einem eigens dafür bestimmten Verzeichnis angeführt werde, das auf der Webseite der Kammer veröffentlicht werden soll.
Das Verzeichnis ist den eingetragenen Mitgliedern der Ingenieurkammer Bozen vorbehalten.
Ab der Erstveröffentlichung wird es immer möglich sein, dass jemand seinen Namen zu einem späteren Zeitpunkt ins Verzeichnis aufnehmen lässt.
Es muss hier klargestellt werden, dass vorgenanntes Verzeichnis keinen Vorzugstitel verleiht, da es die bloße Eintragung ins Berufsverzeichnis ist, welche die erforderlichen Voraussetzungen gewährleistet.
Mit der erfolgten Veröffentlichung - im Gesetzesanzeiger vom 14. September 2020, Nr. 228 - des Gesetzes vom 11. September 2020, Nr. 120, ist es für jeden Freiberufler, der in eine Berufskammer eingeschrieben ist, Pflicht, im Besitz eines "digitalen Domizils" zu sein; darunter ist nichts anderes als eine digitale Adresse zu verstehen, die mit einer E-Mail-Adresse für zertifizierte elektronische Post (ZEP) zusammenhängt.
Weiterlesen: Pflicht zum Besitz eines "digitalen Domizils" - Zertifizierte elektronische Post (ZEP)
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